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Einkaufsbedingungen

  1. Alle vom Auftrag abweichenden Angaben und Bedingungen sind nur nach schriftlicher Bestätigung durch uns gültig. Die Annahme und Ausführung unserer Bestellungen gilt zugleich als Anerkennung unserer Einkaufsbedingungen.
  2. Die Auftragsbestätigung ist mit Preis und Lieferzeitangabe unverzüglich einzusenden. Wir behalten uns vor, den erteilten Auftrag zu widerrufen, falls die schriftliche Annahmebestätigung nicht innerhalb von 14 Tagen bei uns vorliegt.
  3. Bei Senkung der vom Auftragnehmer bestätigen Preise bis zum Tag der Auslieferung gilt der Tagespreis der Lieferung.
  4. Rechnungen, Versandanzeigen, Auftragsbestätigungen und Lieferscheine sind in doppelter Auslieferung einzureichen. Gehen aus diesen Unterlagen unserer Auftrags- und Positions-Nummern nicht hervor, so betrachten wir diesen als nicht gegeben und senden sie zur Vervollständigen zurück.
  5. a) Lieferung und Versand von Stückgütern haben frei von allen Spesen und Kosten und Gefahr des Lieferanten an die von uns angegebene Empfangsstelle zu erfolgen. Bei Vereinbarung der Preisstellung + ab Werk + ist die Fracht gesondert in Rechnung zu stellen. Es ist dabei die billigste Versendeart zu wählen.
    b) Mehrkosten für eine zur Einhaltung des Liefertermins etwas notwendige beschleunigte Beförderung sind vom Auftragnehmer zu tragen.
    c) Für Waggonlieferungen legen wir unabhängig von der vereinbarten Preisstellungen den Frachtbetrag vor. Frachtkosten, die vom Lieferanten zu tragen sind, werden von uns am Rechnungsbetrag gekürzt.
  6. Voraussichtliche Verzögerungen des Liefertermines sind uns unverzüglich mitzuteilen. Unabhängig davon behalten wir uns bei Nichteinhaltung des Liefertermins vor,
    a) Erfüllung des Vertrages
    b) Erfüllung des Vertrages und Schadenersatz
    c) Rücktritt vom Vertrage oder
    d) Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Höhere Gewalt entlastet den Lieferanten nur, wenn uns die Umstände unverzüglich nach Bekanntwerden mitgeteilt werden.
  7. Wird unser Betrieb von höherer Gewalt, Katastrophen, Streik bzw. Aussperrung direkt oder indirekt betroffen, so können wir vom Kaufvertrag zurücktreten.
  8. Die Warenannahme in unseren Betreib erfolgt werktags außer sonnabends von 6.00 – 18.00 Uhr.
  9. Zurückgesandte brauchbare Verpackungen muß vom Lieferanten mit mindestens 2/3 des berechneten Wertes gutgeschrieben werden.
  10. Stundenlohnarbeiten sind nur auf unsere Anforderung hin auszuführen. Die Nachweise des Arbeits- und Materialaufwands sind uns wöchentlich mit unserer unterschriftlichen Anerkennung einzureichen.
  11. Die Zahlungen erfolgen nach unserer Wahl in bar oder durch Wechsel. Für die Errechnung der Skontofrist gilt der Tag des Rechnungseingangs. Geht die Rechnung früher ein als die Ware, so beginnt die Skontofrist am Tag des Wareneinganges.
  12. Zur Abtretung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen geben wir keine Genehmigung.
  13. Mängelrügen hinsichtlich Art, Menge und Güte der gelieferten Waren können wir innerhalb eines Monats nach Empfang der Waren geltend machen. Materialfehler oder verbogene Mängel, die sich erst bei Verarbeitung oder Ingebrauchnahme herausstellen, können von uns noch an Entdeckung gerügt werden. Unbeschadet aller weiteren gesetzlichen uns zustehenden Rechte sind wir im Falle einer Mängelrüge berechtigt:
    a) unter Rücksendung der beanstandeten Waren von Ihnen Ersatz zu verlangen;
    b) den gerügten Mangel selbst zu beseitigen oder durch Dritte beseitigen zu lassen;
    c) unter Rücksendung der beanstandeten Waren für diese von dritter Stelle Ersatz zu beschaffen;
    d) den Kaufpreis zu mindern oder die Bestellung ganz oder teilweise rückgängig zu machen.Alle uns hierdurch entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Auftragnehmers.
  14.  Wenn über das Vermögen des Auftragnehmers das Konkurs- oder Vergleichsverfahren eröffnet oder der zahlungsunfähig wird, so können wir vom Vertrag zurücktreten.
  15. Soweit Materialbestellungen und Vorauszahlungen durch uns erfolgen, gelten diese als Anzahlung und bleiben bis zur Übernahme der Genehmigung unser Eigentum.
  16. Nach unseren Angaben, Zeichnungen und Modellen angefertigte Fabrikate sowie zu ihrer Herstellung geeignete Spezialeinrichtungen, Matrizen und dergleichen dürfen nur mit unserer schriftlichen Zustimmung an Dritte geliefert oder ausgehändigt werden. Modelle, Muster, Zeichnungen, Berechnungsunterlagen und Fabrikationsanweisungen bleiben unser Eigentum uns snd nach Erledigung unserer Bestellung unverzüglich mit den angefertigten Kopien an uns zurückzugeben.
  17. Der Lieferer haftet dafür, daß gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte nicht verletzt werden. Er hat uns die uneingeschränkte Nutzung der gekauften Artikel zu ermöglichen und uns vor allen Ansprüchen Dritter freizustellen. Wir haben ferner das Recht, Reparaturen, Änderungen oder Ergänzungen der gelieferten Gegenstände uneingeschränkt vorzunehmen oder vornehmen zu lassen.
  18. Die Lieferung und Leistungen müssen in allen Teilen einschließlich der Sicherheits- und Schutzvorrichtungen den Bestimmungen entsprechen, wie sie im Gesetz und von den Aufsichtsbehörden, Berufsgenossenschaften, Fachverbänden und sonstigen Stellen vorgesehen sind.
  19. Der Auftragnehmer leistet Gewähr für vollständige und einwandfreie Durchführung der ihm obliegenden Verpflichtungen, insbesondere der zu zweckmäßiger und wirtschaftlicher Konstruktion sowie einwandfreie Ausführung und Betriebsweise. Er haftet für alle Mängel, die in seinem Verantwortungsbereich liegen. Im Falle der Beseitigung von Mängel durch den Auftragnehmer verlängert sich die Gewährleistung jeweils um den Zeitraum von der Beanstandung bis zur Abnahme der Instandsetzung. Für Nachbesserungsarbeiten und Ersatzstücke beginnt insoweit eine neue Gewährleistungsfrist. Desweiteren schließt sich der Auftragnehmer den von unseren Auftraggebern übernommenen Garantieverpflichtungen an, d. h. bei Bezug von Materialen, die durch uns in behördlichen oder staatlichen Bauten zum Einbau gelangen: Gewährleistungsfrist gemäß VOB bzw. VOL 2 bzw. 1 Jahr.
  20. In Ergänzung zu den vorstehenden Einkaufsbedingungen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
  21. Erfüllungsort für Zahlungen ist Haren, für Lieferung der jeweils von uns bestimmte Empfangsort.

Kontakt

CPM Drehtechnik GmbH & Co.KG
Zeppelinstr. 15-16
49733 Haren (Ems)

Telefon: +49 5932 5220
Fax: +49 5932 5685
E-Mail: info@cpm-drehtechnik.de

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