Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
1. Geltungsbereich
Für alle Lieferungen und Leistungen gelten die nachstehenden Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen. Sie werden schon jetzt für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen vereinbart und haben Vorrang vor etwaigen abweichenden Bedingungen des Auftraggebers, auch wenn CPM DREHTECHNIK GmbH & Co. KG diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
2. Angebote und Angebotsunterlagen
Kostenanschläge und Angebote sind für die Dauer von 21 Kalendertagen verbindlich.
Die zu dem Angebot gehörigen Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichte und Maßangaben, sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. An Kostenanschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich die Firma CPM DREHTECHNIK GmbH & Co. KG das Eigentums- und Urheberrecht vor.
3. Auftragserteilung
Aufträge gelten erst als zustande gekommen, wenn die Fa. CPM DREHTECHNIK GmbH & Co. KG die Bestellung schriftlich bestätigt. Das gilt auch für durch Vertreter vermittelte Aufträge. Die Fa. CPM DREHTECHNIK GmbH & Co. KG haftet grundsätzlich nicht für Fehler, die sich aus den vom Besteller eingereichten Unterlagen (z. B. Zeichnungen) oder durch ungenaue bzw. mündliche Angaben ergeben.
4.Preise
Die Preise gelten jeweils ab Werk, und zwar grundsätzlich ohne Fracht- bzw. Versandkosten und Verpackung. Diese wird zu Selbstkosten berechnet und nicht zurückgenommen.
Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.
Werden Waren oder Leistungen erst nach Ablauf von 4 Monaten nach Vertragsabschluß geliefert oder erbracht, behält sich die Fa. CPM DREHTECHNIK GmbH & Co. KG eine Preiserhöhung für alle nach Vertragsabschluß bis zur Auftragserfüllung eingetretenen Erhöhungen von Material- oder Lohnkosten vor.
Diese zeitliche Einschränkung von 4 Monaten entfällt, wenn der Auftraggeber Kaufmann ist oder Dauerschuldverhältnisse vorliegen.
Im Angebot nicht ausdrücklich veranschlagte Leistungen, die zur Druchführung des Auftrages notwendig sind oder auf Verlangen des Auftraggebers ausgeführt werden, werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
Die Preise verstehen sich für normale Arbeitszeit und Arbeitsleistung. Für Über-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsstunden sowie für Arbeit unter erschwerten Bedingungen werden die entsprechenden Zuschläge auf den Effektivlohn aufgeschlagen.
5. Zahlung
Falls nicht anders vereinbart, sind alle Forderungen fällig innerhalb von 14 Tagen netto Kasse ab Rechnungsdatum.
Akzepte oder Kundenwechsel gelten erst nach Einlösung als Erfüllung; die hierbei anfallenden Kosten und Spesen gehen zu Lasten des Zahlungspflichtigen.
Bei Fristüberschreitung sind Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu entrichten.
Die Fa. CPM DREHTECHNIK GmbH & Co. KG ist nach fruchtlosem Ablauf einer von ihr gesetzten Nachfrist von 14 Kalendertagen nach Verzugseintritt berechtigt, den Vertrag zu kündigen, die Arbeiten einzustellen, alle bisher erbrachten Leistungen abzurechnen und Schadenersatzansprüche zu stellen. Als Schadensersatz für die nicht erbrachten Leistungen kann CPM DREHTECHNIK GmbH & Co. KG pauschal 30 % der auf diesen Teil entfallenden NettoVertragssumme fordern, beiden Seiten bleibt es jedoch unbenommen, einen höheren oder geringeren Schaden nachzuweisen.
6. Lieferung und Montage
Lieferung ab Werk erfolgt stets auf eigene Gefahr des Empfängers. Lieferfristen sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verbindlich. Der Auftraggeber kann die Einhaltung der vereinbarten Ausführungsfristen bzw. Liefertermine nur insofern verlangen, als er sämtliche erforderliche Unterlagen beigebracht hat. Verzögern sich Aufnahme, Fortführung oder Abschluss der Arbeiten aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, wird die Fa. CPM DREHTECHNIK GmbH & Co. KG insoweit von der Verpflichtung der Einhaltung von vereinbarten Lieferterminen frei.
Nach Ablauf einer gesetzten Frist kann CPM DREHTECHNIK GmbH & Co. KG vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz verlangen. Verletzt CPM DREHTECHNIK GmbH & Co. KG vertraglich geschuldete Pflichten, so hat der Auftraggeber einen Anspruch auf Nacherfüllung und Ersatz eines durch Verzug entstandenen Schadens. Nach Ablauf einer von ihm gesetzten angemessenen Frist oder Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Auftraggeber mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Schadenersatz statt der Leistung ist nach Ziffern 9 beschränkt.
7. Abnahme
Der Auftraggeber ist verpflichtet, erhaltene Lieferungen oder Leistungen unverzüglich zu prüfen. Dies gilt auch für in sich abgeschlossene Teilleistungen oder -lieferungen.
Hat der Auftraggeber die Lieferung oder Leistung bzw. einen Teil davon in Benutzung genommen, so gilt die Abnahme als erfolgt. Spätestens gilt die Abnahme mit Ablauf von 7 Kalendertagen ab Lieferung oder Leistung erfolgt.
8. Gewährleistung
Die Geltendmachung erkennbarer Mängel nach erfolgter Abnahme ist ausgeschlossen.
Die Gewährleistung für alle Leistungen und Lieferungen der CPM DREHTECHNIK GmbH & Co. KG beträgt 1 Jahr ab Gefahrübergang, sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften eine längere Frist vorsehen.
Ohne Zustimmung der Fa. CPM DREHTECHNIK GmbH & Co. KG vorgenommene Veränderungen an Lieferungen oder Leistungen schließen jeden Rechtsanspruch aus. Der Fa. CPM DREHTECHNIK GmbH & Co. KG muß Gelegenheit zur Prüfung an Ort und Stelle gegeben werden.
9. Schadenersatz
Für sämtliche Schäden, durch die Fa. CPM DREHTECHNIK GmbH & Co. KG oder durch einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden, haftet CPM DREHTECHNIK GmbH & Co. KG unbegrenzt.
Gleiches gilt bei einer mindestens einfach fahrlässigen Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
Darüber hinaus haftet CPM DREHTECHNIK GmbH & Co. KG für Schäden, die von CPM DREHTECHNIK GmbH & Co. KG, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen aufgrund von leichter Fahrlässigkeit verursacht werden, wenn eine vertragswesentliche Pflicht verletzt wurde. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragswesentlichen vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Im übrigen ist die Haftung -gleich aus welchem Rechtsgrund- ausgeschlossen.
Alle Schadenersatzansprüche verjähren spätestens ein Jahr nach dem gesetzlichen Beginn der Verjährungsfrist, so weit sie nicht auf Vorsatz beruhen.
10. Eigentumsvorbehalt
Die Lieferungen oder Leistungen bleiben bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag Eigentum der Fa. CPM DREHTECHNIK GmbH & Co. KG. Werden Liefergegenstände mit einem anderen Gegenstand fest verbunden, so überträgt der Auftraggeber, falls hierdurch Forderungen oder Miteigentum entstehen, seine Forderungen oder sein Miteigentumsrecht an dem neuen Gegenstand auf die Fa. CPM DREHTECHNIK GmbH & Co. KG, die die Übertragung annimmt.
11. Aufrechungs- und Zurückbehaltungsrecht, Abtretung
Der Auftraggeber kann gegen Ansprüche von CPM DREHTECHNIK GmbH & Co. KG nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder von CPM DREHTECHNIK GmbH & Co. KG anerkannten Ansprüche aufrechnen.
Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis zu.
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Recht und Pflichten aus diesem Vertrag ohne schriftliche Zustimmung von CPM DREHTECHNIK GmbH & Co. KG auf Dritte zu übertragen.
12. Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Sitz der gewerblichen Niederlassung der Fa. CPM DREHTECHNIK GmbH & Co. KG, soweit nicht gesetzlich zwingend etwas anderes vorgeschrieben ist.